Jugenddelegierte
Interessierte Jugendliche haben nach ihrer Konfirmation die Möglichkeit, als Jugenddelegierte aktiv im Kirchenvorstand mitzuarbeiten und so in die Kirchenvorstandsarbeit hineinzuwachsen.
Sie nehmen an allen Beratungen des Leitungsgremiums teil, sind allerdings erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit stimmberechtigt.
Ausgehend von einem Wahlvorschlag durch den Benennungsausschuss, wählt die Gemeindeversammlung im Zuge der Kirchenvorstandswahl ihre Jugenddelegierten (gemäß §10a KGWO)